AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sebastian Steimel Coaching + Consulting Kleingewerbe, Wolfsittard 103, 41179 Mönchengladbach  (nachfolgend: „SCC“)

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die SSC mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

(2) SCC schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit SSC als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SSC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SCC in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

 

§ 2 Leistungen von SCC / Mitwirkung des Kunden

(1) SSC erbringt für den Kunden im B2B-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Mentalcoachings, Strategieberatung, sowie in der Unternehmensberatung.    

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SCC nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann SCC lediglich den Erfolg bestimmter strategischer Positionierungen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss eines Coachings haben können, von SCC nicht geschuldet wird.[MG1] 

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer strategischen Beratung vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SCC, bleibt der Vergütungsanspruch von SCC unberührt.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen SCC und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von SCC zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen SCC und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass SCC das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise und Gebühren, die von SCC angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils ohne gesetzliche Umsatzsteuer, da SCC unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

 (2) Der Kunde verpflichtet sich das Coaching zum vereinbarten Zeitpunkt anzutreten. Jegliche Vertagung oder Absage eines vorher vereinbarten Termins muss spätestens vierundzwanzig (24) Stunden (Werkstag) vorher über E-Mail oder Telefon erfolgen, und von SCC bestätigt werden. Bei zusätzlicher Anreise seitens SCC erfolgt dies spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden (Werkstage) im Voraus.

Für jeden Termin, der nicht fristgerecht verschoben oder abgesagt wird, ist dennoch der volle Preis an SCC zu entrichten.

(3) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

 

(4) Für Vertragsschlüsse mit SCC via Telefon / Videochat gilt folgendes:

Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Videochats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an:

Sebastian.Steimel@gmail.com (vorab) und sodann per Post an: Sebastian Steimel,        

Wolfsittard 103, 41179 Mönchengladbach. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

 

Ich ermächtige Sebastian Steimel, Wolfsittard 103, 41179 Mönchengladbach vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Steimel, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SCC Sebastian Steimel Coaching + Consulting, Wolfsittard 103, 41179 Mönchengladbach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

 

Vorname und Name des Kontoinhabers:           

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:    

Postleitzahl und Ort:    

Kreditinstitut (Name und BIC):

IBAN:

Ort, Datum       

Unterschrift des Kontoinhabers:

 

(5) SCC stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an SCC zu überweisen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine zweimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SCC beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SCC eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SCC vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist SCC berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist SCC berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SCC wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

 

§ 7 Ausführung

(1) SCC wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SCC ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass SCC bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird SCC Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist SCC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SCC unberührt.

 

§ 8 Haftung

(1) SCC haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCC nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SSC nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet SCC nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, SCC ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt SCC insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

 

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an SCC die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und SCC abzuschließen ist, wird der Kunde SCC vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt SCC von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, SCC hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SCC maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach.